Die KoordinatorInnen
Der Koordinationsausschuss besteht aus drei bis sechs von der Basiskonferenz gewählten Personen (bis September 2010 das Kollektiv der GründerInnen). Im Sinne des Vereinsgesetzes ist er das Leitungsgremium. Im Sinne unseres statutarisch festgehaltenen Willens zu breiter demokratischer Teilhabe ist er weit weniger. Er kann nicht nur anlässlich von Versammlungen der Basiskonferenz, sondern durch Umlaufbeschlüsse permanent von allen Mitgliedern basisdemokratisch gelenkt werden.
Entscheidungen
Die basisdemokratische Rückkopplung findet ihren Niederschlag in den Abstimmungs-Regeln: Der Koordinationsausschuss entscheidet mit 2/3-Mehrheit. 1/3 seiner Mitglieder kann die Entscheidung einer Frage durch Umlaufbeschluss der Basiskonferenz veranlassen.
Vertretung nach Außen