Alle Mitglieder
Die Basiskonferenz, das sind alle Mitglieder. Im Sinne des Vereinsgesetzes ist sie die Mitgliederversammlung. Im Sinne unseres statutarisch festgehaltenen Willens zu breiter demokratischer Teilhabe ist sie weit mehr. Sie ist nicht nur während einer Versammlung, sondern permanent aktiv.
Alle Rechte
Mitglieder können jederzeit Umlaufbeschlüsse initiieren. Damit sind sie
in der Lage, den Koordinations-Ausschuss ständig und in allen Belangen
basisdemokratisch zu lenken. Die KoordinatorInnen haben ihrerseits die
Möglichkeit, Fragen auf kurzem Weg der Basiskonferenz zur Entscheidung
vorzulegen. Mitglieder können ohne große Hürde auch eine Versammlung
veranlassen.
Einberufung einer Versammlung
Anträge an die Basiskonferenz
Mitglieder können Anträge jederzeit stellen, auch wenn noch keine Versammlung einberufen worden ist. Die Anträge werden den Mitgliedern so schnell wie möglich bekannt gegeben. Das heißt: NICHT gesammelt zu einem späten Zeitpunkt. Damit soll die von den AntragstellerInnen gewünschte Zeit für Vorab-Diskussionen sichergestellt werden.
Aussicht
Breite Teilhabe kann an den beschränkten Ressourcen im Alltag scheitern. Geographische Entfernungen und hoher Zeitaufwand sind kritische Punkte für Versammlungen. Das Statut sieht daher neben zwingenden Versammlungen der üblichen Art - alle treffen sich physisch an einem Ort - zusätzliche innovative Möglichkeiten vor:
So sollen Versammlungen auch, elektronisch unterstützt, an
verschiedenen Orten gleichzeitig oder überhaupt virtuell über das
Internet stattfinden können. Einschränkungungen gibt es bei geheim
abzustimmenden Fragen. Diese Arten der Versammlung müssen erst
entwickelt und in Geschäftsordnungen festgelegt werden.